Leistungen

Die monatliche Verwaltergebühr umfasst folgenden arbeiten für die Allgemeine Verwaltung nach dem WEG: Die Bewirtschaftung der Liegenschaft Die Führung der WEG-Konten, Hausgeld und Festgeld, Bildung von ausreichend Rücklagen Die Beleg-und Saldenprüfung vor der Versammlung durch den Beirat Die jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlungen mit klarer Beschlussfassung und Protokoll Die Führung des vorgeschriebenen Beschlussbuches Die Erstellung der Betriebskostenabrechnung mit Darstellung des Instandhaltungs- Kontoverlaufs Die Ausweisung der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerlöhne als Beleg für ihr Steuererklärung Die Ausweisung der Umsatzsteuer für die Gewerbebetriebe Die Erstellung der Wirtschaftspläne Die Regelung kleinerer Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen des genehmigten Verfügungsumfanges Kaufmännische Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten durch Inanspruchnahme von Rahmenverträge, Kostenoptionen Durchführung regelmäßiger Objektbegehungen Einholung von Angeboten zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentum Alle weiteren Arbeiten, die nach dem Wohnungseigentümergesetz für die allgemeine Verwaltung zu erbringen sind Sofortmaßnahme bei Havariefällen nach Absprache mit dem Beirat Versicherungsmanagement, (Abschlüsse von Versicherungen zum Schutz der Gemeinschaft) Weitere unter Umständen anfallenden Kosten für Sonderarbeiten außerhalb regulärer Verwaltung, werden nach Aufwand zum gültigen Stundensatz abgerechnet.

Ihr verlässlicher Partner bei allen Belangen im Bereich Hausverwaltung.

Anschrift: Hausverwaltung Reincke Inh. Knut Reincke Kirchenstraße 27 - 29 23743 Grömitz
Kontakt: Tel.: 04562 / 266 444 Mobil: 0173 / 203 6932 E Mail: hv-reincke@t-online.de
Bürozeiten: Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:30 Uhr und nach Vereinbarung
Ihre Zufriedenheit und ihr Vertrauen ist meine Motivation!

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Die monatliche Verwaltergebühr umfasst folgenden arbeiten für die Allgemeine Verwaltung nach dem WEG: Die Bewirtschaftung der Liegenschaft Die Führung der WEG-Konten, Hausgeld und Festgeld, Bildung von ausreichend Rücklagen Die Beleg-und Saldenprüfung vor der Versammlung durch den Beirat Die jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlungen mit klarer Beschlussfassung und Protokoll Die Führung des vorgeschriebenen Beschlussbuches Die Erstellung der Betriebskostenabrechnung mit Darstellung des Instandhaltungs- Kontoverlaufs Die Ausweisung der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerlöhne als Beleg für ihr Steuererklärung Die Ausweisung der Umsatzsteuer für die Gewerbebetriebe Die Erstellung der Wirtschaftspläne Die Regelung kleinerer Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen des genehmigten Verfügungsumfanges Kaufmännische Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten durch Inanspruchnahme von Rahmenverträge, Kostenoptionen Durchführung regelmäßiger Objektbegehungen Einholung von Angeboten zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentum Alle weiteren Arbeiten, die nach dem Wohnungseigentümergesetz für die allgemeine Verwaltung zu erbringen sind Sofortmaßnahme bei Havariefällen nach Absprache mit dem Beirat Versicherungsmanagement, (Abschlüsse von Versicherungen zum Schutz der Gemeinschaft) Weitere unter Umständen anfallenden Kosten für Sonderarbeiten außerhalb regulärer Verwaltung, werden nach Aufwand zum gültigen Stundensatz abgerechnet.
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